bvse fordert: Handel soll Elektrokleingeräte generell zurücknehmen

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Was wird aus den zahlreichen ausgedienten Elektrokleingeräten, die Jahr für Jahr in einem Haushalt anfallen? Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen diese nicht über normalen Hausmüll entsorgt werden. So stellt sich die Frage „Wohin mit diesem Elektronikschrott?“. Für größere Geräte können die Bürger in der Regel einen Abholtermin bei ihrem Entsorgungsunternehmen erbitten. Bei wem allerdings nur Kleingeräte kaputt sind, der kann erstmal das Sammeln anfangen, da diese meist nur zusammen mit Großgeräten abgeholt werden. Daher scheint die Forderung des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) nach einer generellen Rücknahmepflicht des Handels für Elektrokleingeräte sinnvoll zu sein.
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60 Watt Glühbirne: Verbot ab 1.9.2011 in Kraft – Energiesparlampen als Alternativen

Foto: Christine Schonschek

Ab dem 1. September 2011 dürfen keine 60 Watt Glühlampen mehr neu in den Handel gebracht werden. Damit tritt die dritte Stufe der EG-Verordnung in Kraft, die es verbietet, Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt in Verkehr zu bringen. Die Glühlampen mit mehr als 40 Watt, die bereits in den Regalen liegen, dürfen jedoch noch verkauft werden. Von der Elektroindustrie wird dieser Umstieg auf eine effizientere Beleuchtung begrüßt. Die Energieeffizienz von herkömmlichen Glühlampen ist deshalb schlecht, weil dabei der Glühfaden so stark erhitzt wird bis er weiß glüht. Die Folge: 95 Prozent der Energie geht in Form von Wärme verloren. Deutlich weniger Wärme als klassische Glühlampen geben Kompaktleuchtstoff- und LED-Lampen ab. So erreichen diese einen wesentlich besseren Wirkungsgrad.
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MEGAMAN Energiesparlampen: Ohne Flüssigquecksilber

MEGAMAN

Foto: MEGAMAN

Wegen ihres Gehaltes an Quecksilber und der daraus resultierenden Sicherheitsrisiken stehen Energiesparlampen stark in der Kritik. Dagegen setzt sich der Lampenhersteller MEGAMAN zur Wehr. Nicht alle Energiesparlampen würden sich über einen Kamm scheren lassen, so die Aussage von MEGAMAN. Es gäbe wie bei allen Produkten auch in diesem Bereich Qualitätsunterschiede, erklärt ein Sprecher. Ob der Quecksilbergehalt von Energiesparlampen gefährlich sei und wie sich diese am besten entsorgen lassen, diese Fragen beunruhigen Konsumenten.
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Energiesparlampen entsorgen: Hausmüll oder spezielle Entsorgung?

Viktor Mildenberger / pixelio.de

Foto: Viktor Mildenberger / pixelio.de

Am 1. September 2010 ist der zweite Schritt der Öko-Design-Verordnung zur Haushaltsbeleuchtung in Kraft getreten. Das bedeutet, dass seitdem keine Glühbirnen mit mehr als 60 Watt im Handel angeboten werden dürfen. Auch wenn die Kompaktleuchtstofflampen, wie Energiesparlampen im Fachjargon bezeichnet werden, im Durchschnitt eine deutlich höhere Lebensdauer haben als Glühbirnen, geben sie irgendwann doch ihren Geist auf. Doch wie können Energiesparlampen richtig entsorgt werden?
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Elektrogeräte richtig entsorgen

Christine Schonschek

Bild: Christine Schonschek

Spätestens dann, wenn ein Elektrogerät seinen Geist aufgegeben hat, möchte der Verbraucher es verständlicher Weise gerne wieder los werden. Doch Elektroschrott gehört nicht in den Hausmüll! Denn wenn er dort landet, besteht die Gefahr, dass Schadstoffe wie Blei, Chromverbindungen oder Quecksilber in den Boden und ins Grundwasser gelangen. Wohin also mit dem ausgedienten Toaster, der nicht mehr funktionierenden Kaffeemaschine oder dem veralteten Staubsauger?
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